Cundiziuns generalas
Actualisà l'ultima giada ils 1. d'october 2026
Las cundiziuns generalas n'existan betg en rumantsch. Qua sutvart chattais Vus la versiun tudestga; en cas da differenzas vala l'original slovac.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VERLYON s. r. o. Version 1.6, gültig ab 1. Oktober 2026. Diese Bedingungen gelten für jeden Vertrag, den wir mit einem Kunden abschliessen. Dies ist eine deutsche Übersetzung des slowakischen Originals (Všeobecné obchodné podmienky); weichen die beiden Fassungen voneinander ab, geht die slowakische Fassung vor (Ziffer 2.4). Die Kurzfassung in klaren Worten finden Sie unter Arbeitsweise.
Artikel I. Einleitende Bestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die «AGB») regeln die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Erbringung von Leistungen durch:
- Firma
- VERLYON s. r. o.
- Sitz
- Ulica I. Krasku 3033/8, 984 03 Lučenec, Slowakei
- Firmennummer (IČO)
- 57 618 844
- Steuernummer (DIČ)
- 2122855427
- MWST-Nummer
- SK2122855427 (registriert nach § 7a des slowakischen Mehrwertsteuergesetzes; die Gesellschaft ist nicht mehrwertsteuerpflichtig)
- Registereintrag
- Handelsregister des Bezirksgerichts Banská Bystrica, Abteilung Sro, Einlage Nr. 55935/S
- Statutarisches Organ
- Nikolas Belko, Geschäftsführer
- info@verlyon.ch
(die «Anbieterin»).
1.2 Die andere Vertragspartei wird in diesen AGB als «Kunde» bezeichnet. Die Anbieterin und der Kunde werden gemeinsam als «Parteien» bezeichnet.
1.3 Die Anbieterin ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Alle im Vertrag und in diesen AGB genannten Preise sind Endpreise.
1.4 Diese AGB sind fester Bestandteil jedes zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrags (der «Vertrag»). Mit dem Abschluss des Vertrags bestätigt der Kunde, dass er diese AGB gelesen hat und ihnen zustimmt.
1.5 Widersprechen sich der Vertrag und diese AGB, geht der Vertrag vor.
1.6 Die Anbieterin kann diese AGB einseitig ändern. Eine Änderung betrifft keine Verträge, die vor dem Inkrafttreten der neuen Fassung abgeschlossen wurden, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
Artikel II. Art des Verhältnisses und anwendbares Recht
2.1 Der Kunde erklärt, dass er den Vertrag im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit abschliesst und nicht als Konsument handelt.
2.2 Gemäss § 262 Abs. 1 des slowakischen Handelsgesetzbuchs vereinbaren die Parteien, dass ihr Verhältnis aus dem Vertrag dem Handelsgesetzbuch unterliegt (Gesetz Nr. 513/1991 Slg. in der geltenden Fassung).
2.3 Rechtsverhältnisse, die weder der Vertrag noch diese AGB regeln, unterliegen dem Recht der Slowakischen Republik.
2.4 Der Vertrag wird in slowakischer Sprache abgeschlossen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Wird der Vertrag in mehreren Sprachen abgefasst, geht die slowakische Fassung vor.
2.5 Streitigkeiten entscheiden die Gerichte der Slowakischen Republik.
2.6 Keine Konsumentenverhältnisse. Diese AGB gelten nur für Verhältnisse mit Parteien, die nicht als Konsumenten handeln: Unternehmen, juristische Personen, Vereine, Gemeinden und andere Parteien, die den Vertrag im Rahmen ihrer Tätigkeit abschliessen. Für einen Vertrag mit einem Konsumenten gelten sie nicht; in diesem Fall verwendet die Anbieterin gesonderte Bedingungen für Konsumenten, die dem slowakischen Gesetz Nr. 108/2024 Slg. über den Konsumentenschutz und den Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs über Konsumentenverträge entsprechen.
Artikel III. Abschluss des Vertrags und Form von Rechtshandlungen
3.1 Der Vertrag wird schriftlich abgeschlossen.
3.2 Die Parteien vereinbaren, dass die Schriftform auch durch einen eigenhändig unterschriebenen Vertrag gewahrt ist, der der anderen Partei in einer beliebigen elektronischen Wiedergabe zugestellt wird, insbesondere als Scan, Foto oder PDF-Datei, per E-Mail oder auf einem anderen von den Parteien vereinbarten elektronischen Weg.
3.3 Eine so zugestellte Kopie hat dieselbe Rechtswirkung wie ein Original auf Papier; die Schriftform bleibt gemäss § 40 Abs. 4 des Zivilgesetzbuchs gewahrt. Die Parteien vereinbaren, dass eine solche Kopie als Beweis für den Inhalt der Rechtshandlung genügt und dass keine von ihnen deren Gültigkeit wegen ihrer Form oder der Art der Zustellung anfechten wird. Dasselbe gilt für Nachträge, Anhänge, Bestellungen und Abnahmeprotokolle.
3.3.1 Ziffer 3.3 berührt nicht das Recht einer Partei, die Echtheit einer Unterschrift oder eine Veränderung des Inhalts eines Dokuments anzufechten. Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass dieses Recht nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen werden kann.
3.3.2 Jede Partei kann jederzeit schriftlich verlangen, dass ein Original des Vertrags oder einer anderen Rechtshandlung auf Papier erstellt und zugestellt wird; die andere Partei kommt dem innert 10 Tagen nach Erhalt der Aufforderung nach.
3.4 Die Ziffern 3.2 und 3.3 gelten nicht für die Kündigung, den Rücktritt vom Vertrag und die Erklärung der vorzeitigen Fälligkeit; diese sind zusätzlich auf Papier per Einschreiben zuzustellen.
Artikel IV. Zustellung von Dokumenten
4.1 Dokumente aus dem Vertrag werden an die im Kopf des Vertrags genannten E-Mail-Adressen zugestellt.
4.2 Ein Dokument gilt am Tag seines Versands an diese E-Mail-Adresse als zugestellt, unabhängig davon, ob der Empfänger es tatsächlich gelesen hat.
4.3 Jede Partei teilt der anderen eine Änderung ihrer E-Mail-Adresse unverzüglich schriftlich mit. Bis zur Mitteilung der Änderung werden Dokumente an die bisherige Adresse zugestellt.
4.4 Dokumente nach Ziffer 3.4 werden zusätzlich per Einschreiben an den Sitz der Partei zugestellt, wie er im Register eingetragen ist, in dem sie geführt wird (Handelsregister, Gewerberegister, Register der gemeinnützigen Organisationen und ähnliche Register). Ist eine Partei in keinem solchen Register eingetragen, erfolgt die Zustellung an den im Kopf des Vertrags genannten Sitz.
4.4.1 Zeitpunkt der Zustellung. Die Pflicht zur Zustellung eines Dokuments nach Ziffer 4.4 ist erfüllt, wenn der Empfänger die Sendung annimmt, wenn er die Annahme verweigert oder am Tag, an dem die Sendung als unzustellbar an den Absender zurückgeht, auch weil der Empfänger unbekannt ist oder sie nicht innert der Abholfrist abgeholt hat.
Artikel V. Preis und Zahlungsbedingungen
5.1 Der Preis ist im Vertrag oder in seinem Anhang festgelegt.
5.2 Rechnungen sind innert 7 Tagen ab Ausstellungsdatum zahlbar, sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt. Eine Rechnung gilt an dem Tag als bezahlt, an dem der volle Rechnungsbetrag dem Konto der Anbieterin gutgeschrieben wird.
5.3 Rechnungen werden elektronisch ausgestellt und an die E-Mail-Adresse des Kunden zugestellt. Der Kunde ist mit dieser Art der Rechnungsstellung einverstanden.
5.4 Arbeiten ausserhalb des vereinbarten Umfangs werden zum im Vertrag festgelegten Stundensatz für jede angefangene Stunde verrechnet. Die Anbieterin führt Arbeiten ausserhalb des vereinbarten Umfangs erst aus, nachdem der Kunde sie vorab schriftlich genehmigt hat.
5.5 Verzugszinsen. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, hat die Anbieterin Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe des am ersten Verzugstag geltenden Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zuzüglich 9 Prozentpunkten pro Jahr, gemäss § 369 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs und der Verordnung der slowakischen Regierung Nr. 21/2013 Slg.
5.6 Pauschale Kostenentschädigung. Zusätzlich zu den Verzugszinsen hat die Anbieterin Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 40 € für die Kosten der Geltendmachung einer Forderung gemäss § 369c des Handelsgesetzbuchs, ohne nachweisen zu müssen, dass Kosten entstanden sind. Der Anspruch entsteht einmal für jede einzelne überfällige Forderung; die erneute Ausstellung einer Rechnung, eine Mahnung oder jede wiederholte Aufforderung zur selben Forderung begründet keinen weiteren Anspruch.
5.7 Der Kunde darf seine Forderungen nicht einseitig mit Forderungen der Anbieterin verrechnen und Zahlungen nicht deshalb zurückhalten, weil er Mängelansprüche geltend gemacht hat.
Artikel VI. Mitwirkung des Kunden
6.1 Der Kunde leistet der Anbieterin jede Mitwirkung, die für die ordnungsgemässe Erfüllung des Vertrags nötig ist, insbesondere liefert er Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und weitere angeforderte Unterlagen innert der im Vertrag vereinbarten Fristen.
6.2 Verlängerung von Fristen. Die Fristen der Anbieterin verlängern sich entsprechend, und die Anbieterin ist nicht im Verzug, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- der Kunde ist mit seiner Mitwirkung im Verzug, um die Dauer dieses Verzugs;
- Korrekturen und Kommentarrunden nach Artikel VII, um die Zeit vom Eingang der Wünsche des Kunden bis zu deren Umsetzung;
- ein Änderungsantrag oder eine spätere Änderung des Briefings durch den Kunden, um eine dem Umfang der Änderung angemessene Zeit;
- die Arbeit ist nach Ziffer 6.6 unterbrochen, um die Dauer der Unterbrechung.
6.2.1 Auf Anfrage teilt die Anbieterin dem Kunden den neuen voraussichtlichen Liefertermin mit.
6.3 Leistet der Kunde seine Mitwirkung auch innert einer Nachfrist von 30 Tagen ab Zustellung einer schriftlichen Aufforderung nicht, kann die Anbieterin die bis dahin tatsächlich geleistete Arbeit in Rechnung stellen und vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Anzahlungen und Zahlungen werden mit dieser Rechnung verrechnet; ein Überschuss wird dem Kunden innert 15 Tagen zurückerstattet, sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt.
6.4 Hinweis auf ungeeignete Anweisungen (§ 551 des Handelsgesetzbuchs). Stellt die Anbieterin fest, dass Anweisungen des Kunden oder von ihm gelieferte Sachen oder Unterlagen ungeeignet sind oder zu einer mangelhaften Leistung führen können, weist sie den Kunden schriftlich darauf hin. Besteht der Kunde trotz des Hinweises auf seiner Anweisung, ist die Anbieterin für die Folgen nicht verantwortlich. Ein Hinweis per E-Mail wahrt die Schriftform.
6.5 Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Wahrheit und Integrität aller Unterlagen verantwortlich, die er der Anbieterin liefert, einschliesslich dafür, dass ihre Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
6.6 Recht, die Arbeit zu unterbrechen. Die Anbieterin kann die Arbeit unterbrechen, wenn der Kunde im Verzug ist:
- mit der Zahlung einer fälligen Anzahlung, Rate oder Rechnung um mehr als 10 Tage;
- mit der Lieferung von Unterlagen oder einer anderen vereinbarten Mitwirkung um mehr als 10 Tage;
- mit der Genehmigung der Arbeit oder eines Teils davon, wenn die Genehmigung für die Fortsetzung nötig ist.
6.6.1 Die Anbieterin teilt dem Kunden die Unterbrechung schriftlich unter Angabe des Grundes mit. Die Unterbrechung dauert, bis der Grund beseitigt ist.
6.6.2 Eine Unterbrechung nach Ziffer 6.6 ist keine Vertragsverletzung der Anbieterin. Während der Unterbrechung ist die Anbieterin nicht im Verzug.
6.6.3 Wiederaufnahme der Arbeit. Sobald der Grund der Unterbrechung beseitigt ist, setzt die Anbieterin die Arbeit fort. Der Liefertermin verlängert sich um die Dauer der Unterbrechung und um eine Zeit, die einer zwischenzeitlichen Änderung der Kapazität der Anbieterin entspricht; die Anbieterin teilt den neuen Termin ohne unnötigen Verzug mit, spätestens innert 5 Arbeitstagen nach Beseitigung des Grundes.
Artikel VII. Übergabe und Abnahme
7.1 Die Arbeit gilt als fertiggestellt und übergeben, wenn sie dem Kunden zur Verfügung gestellt und ein Abnahmeprotokoll unterzeichnet wird.
7.1.1 Kleinere Mängel verhindern die Abnahme nicht. Kleinere Mängel und nicht abgeschlossene Details, die die ordnungsgemässe Nutzung der Arbeit für ihren vereinbarten Zweck nicht verhindern, sind kein Grund, die Abnahme zu verweigern oder den Preis ganz oder teilweise zurückzuhalten. Insoweit weichen die Parteien von § 537 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs ab.
7.1.2 Solche Mängel werden im Abnahmeprotokoll aufgeführt, und die Anbieterin behebt sie innert einer ihrer Art angemessenen Frist, spätestens innert 15 Arbeitstagen nach der Abnahme, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Der Anspruch der Anbieterin auf den Preis bleibt davon unberührt.
7.1.3 Ein wesentlicher Mangel ist ein Mangel, der die Nutzung der Arbeit für ihren vereinbarten Zweck verhindert, insbesondere wenn die Arbeit als Ganzes nicht funktioniert oder eine im Vertrag oder seinem Anhang ausdrücklich als wesentlich bezeichnete Funktion nicht funktioniert.
7.2 Stillschweigende Abnahme. Erhebt der Kunde innert 7 Tagen nach der nachweisbaren Mitteilung der Anbieterin, dass die Arbeit fertiggestellt und verfügbar ist, keine schriftlichen und konkret begründeten Einwände, gilt die Arbeit als vorbehaltlos abgenommen.
7.2.1 Die stillschweigende Abnahme gilt nicht, wenn der Kunde keinen Zugang zur Arbeit erhalten hat oder wenn die Arbeit nicht in einem Umfang funktionierte, der ihre Beurteilung erlaubte.
7.2.2 Die stillschweigende Abnahme bedeutet keinen Verzicht auf Ansprüche aus verdeckten Mängeln, die der Kunde innert dieser Frist bei angemessener Sorgfalt nicht feststellen konnte.
7.3 Korrekturen. Der Preis umfasst 2 Korrekturrunden. Eine Korrektur ist eine Änderung innerhalb des genehmigten Designs und des vereinbarten Umfangs. Weitere Korrekturrunden werden zum Stundensatz nach Ziffer 5.4 verrechnet.
7.3.1 Was eine Korrekturrunde ist. Eine Korrekturrunde ist eine vollständige, zusammengefasste Liste der Wünsche des Kunden, die der Anbieterin innerhalb einer Kommentarrunde und innert der dafür festgelegten Frist zugestellt wird.
7.3.2 Wünsche, die eingehen, nachdem die Anbieterin mit der Bearbeitung der vorherigen Runde begonnen hat, gelten als weitere Korrekturrunde oder, wenn sie über den vereinbarten Umfang hinausgehen, als Änderungsantrag nach Ziffer 7.4.
7.3.2.1 Bei der Bereitstellung der Arbeit teilt die Anbieterin dem Kunden die Frist für die Zustellung der zusammengefassten Wunschliste mit; tut sie dies nicht, beträgt die Frist 7 Tage.
7.3.3 Die Behebung eines Mangels ist keine Korrektur. Die Behebung eines Mangels, also einer Abweichung der Arbeit vom Vertrag oder von der vereinbarten Spezifikation, ist keine Korrektur. Sie verbraucht keine Korrekturrunde und erfolgt kostenlos für den Kunden.
7.4 Änderungsantrag. Der Wunsch nach neuen Funktionen, einer Änderung der Struktur oder der Informationsarchitektur, einer Änderung des Konzepts oder einer Erweiterung des Umfangs ist keine Korrektur. Er ist ein Änderungsantrag und wird nach vorheriger Genehmigung stets separat zum Stundensatz verrechnet.
7.5 Reaktionszeiten. Die Anbieterin bestätigt den Eingang eines Anliegens und beginnt mit dessen Bearbeitung innert folgender Fristen:
- eine Störung, die den Betrieb der Arbeit verhindert: innert 24 Stunden;
- ein gewöhnliches Anliegen oder eine Frage: innert 2 Arbeitstagen.
Dies sind Fristen für den Beginn der Arbeit, nicht für deren Abschluss. Die Dauer bis zur Erledigung richtet sich nach Art und Schwere des Anliegens.
Artikel VIII. Urheberrecht und Lizenzen
8.1 Abweichung nach dem Urheberrechtsgesetz. Sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt, vereinbaren die Parteien ausdrücklich gemäss § 90 Abs. 4 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 des slowakischen Gesetzes Nr. 185/2015 Slg., dass die vermögensrechtlichen Befugnisse an Computerprogrammen, Datenbanken und kartografischen Werken, die im Rahmen des Vertrags entstehen, von der Anbieterin ausgeübt werden und der Kunde nur eine Lizenz im Umfang des Vertrags und dieser AGB erwirbt.
8.2 Art der Nutzung, Umfang, Gebiet, Dauer und Ausschliesslichkeit der Lizenz werden im Vertrag je nach Art der erbrachten Arbeit festgelegt.
8.3 Aufgeschobener Rechtsübergang. Sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt, gehen die Lizenz und allfällige Rechte an der Arbeit erst an dem Tag auf den Kunden über, an dem der volle vereinbarte Preis dem Konto der Anbieterin gutgeschrieben wird. Bis dahin ist eine kommerzielle Nutzung der Arbeit durch den Kunden ein unberechtigter Eingriff in das Urheberrecht.
8.3.1 Ziffer 8.3 gilt nicht für monatlich bezahlte Arbeiten, bei denen die Lizenz für die Dauer der Leistung erteilt und laufend bezahlt wird; Umfang und Dauer der Lizenz bestimmt der Vertrag.
8.3.2 Testen ist erlaubt. Vor Bezahlung des Preises darf der Kunde die Arbeit ansehen, testen und intern genehmigen, einschliesslich des Zugangs für die an der Genehmigung beteiligten Personen. Eine solche Nutzung ist kein unberechtigter Eingriff.
8.4 Folgen unberechtigter Nutzung: gesetzliche Ansprüche. Die Nutzung der Arbeit ohne gültige Lizenz, nach Ende der Lizenz oder über deren Umfang hinaus ist ein unberechtigter Eingriff in das Urheberrecht. Die Anbieterin hat Anspruch auf die Ansprüche nach § 58 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 185/2015 Slg. (Urheberrechtsgesetz), insbesondere auf Unterlassung des Eingriffs und seiner Wiederholung, auf Beseitigung seiner Folgen auf Kosten des Verletzers, auf Schadenersatz und auf Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung.
8.5 Vertragsstrafe bei unberechtigter Nutzung. Gemäss §§ 300 bis 302 des Handelsgesetzbuchs vereinbaren die Parteien, dass die Anbieterin bei unberechtigter Nutzung nach Ziffer 8.4 Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe des Doppelten der Vergütung hat, die für eine ordnungsgemässe Lizenz für den Umfang und den Zeitraum der Nutzung fällig gewesen wäre, mindestens jedoch 500 €. Bei monatlich bezahlten Arbeiten beträgt die Strafe das Doppelte der Monatsgebühr für jeden angefangenen Monat unberechtigter Nutzung.
8.6 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Anspruch auf Schadenersatz und auf Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung neben der Vertragsstrafe vollumfänglich bestehen bleibt, auch in einer die Strafe übersteigenden Höhe.
8.7 Keine Unterlizenzierung oder Abtretung. Sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt, darf der Kunde einem Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Anbieterin weder die Zustimmung zur Nutzung der Arbeit erteilen (Unterlizenz) noch die Lizenz abtreten (§ 72 des Urheberrechtsgesetzes).
8.8 Rechte der Anbieterin an eigenen Lösungen. Die Parteien unterscheiden zwei Kategorien von Ergebnissen:
- Individuelle Leistung: ein ausschliesslich für den Kunden nach dessen Briefing geschaffenes Werk, insbesondere ein individuelles grafisches Design, ein Layout, Illustrationen und Texte für sein Projekt. Die Rechte stehen dem Kunden im Umfang des Vertrags zu.
- Allgemein verwendbare Lösungen der Anbieterin: bestehende und später geschaffene technische Lösungen, Komponenten, Module, Bibliotheken, Vorlagen, Skripte, Konfigurationen, Abläufe, Methoden und Know-how, die nicht ausschliesslich an den Kunden gebunden sind und für Arbeiten für andere verwendet werden können. Die Rechte stehen ausschliesslich der Anbieterin zu.
8.8.1 Die Anbieterin behält alle Rechte an ihren allgemein verwendbaren Lösungen nach Ziffer 8.8, einschliesslich des Rechts, sie bei Arbeiten für Dritte ohne Einschränkung und wiederholt zu nutzen, zu ändern und weiterzuentwickeln, ohne zeitliche, räumliche oder mengenmässige Beschränkung und ohne weiteren Anspruch des Kunden.
8.8.2 Dass eine allgemein verwendbare Lösung in der Arbeit für den Kunden verwendet oder angepasst wurde, gibt dem Kunden kein Recht daran über die für die Nutzung der Arbeit nötige Lizenz hinaus. Die dem Kunden erteilte Lizenz bleibt unberührt.
8.8.3 Ist eine allgemein verwendbare Lösung Teil der übergebenen Arbeit, erwirbt der Kunde daran eine nicht ausschliessliche Lizenz im Umfang, der für die Nutzung, den Betrieb und die Weiterentwicklung dieser Arbeit nötig ist; er darf sie jedoch nicht herauslösen und eigenständig nutzen, weiterlizenzieren oder einem Dritten als eigenständiges Produkt oder als Vorlage überlassen.
8.9 Komponenten Dritter. Die Arbeit kann Komponenten Dritter enthalten (Systeme, Themes, Plugins, Schriften, Bilder), die eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Die Anbieterin räumt dem Kunden Rechte an diesen Komponenten nur in dem Umfang ein, in dem sie sie selbst erworben hat.
Artikel IX. Verantwortung für Inhalte
9.1 Der Kunde ist Betreiber der Website und allein für ihre Inhalte verantwortlich, einschliesslich Texten, Bildern, Angeboten, Preisen, Geschäftsbedingungen und der Bearbeitung von Personendaten der Besucher.
9.2 Stellung der Anbieterin in Bezug auf Inhalte. In Bezug auf Inhalte ist die Anbieterin ausschliesslich Anbieterin technischer Infrastruktur und Auftragnehmerin, die nach Anweisungen des Kunden handelt. Die Anbieterin überwacht die Inhalte nicht und ist nicht verpflichtet, sie aktiv zu prüfen oder nach Tatsachen zu suchen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
9.2.1 Verhältnis zu den Rechtsvorschriften. Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass sich die Stellung der Anbieterin gegenüber Dritten und Behörden nach unmittelbar anwendbaren Rechtsvorschriften richtet, insbesondere nach den Artikeln 4 bis 8 der Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste), und dass diese Stellung durch Vereinbarung der Parteien weder begründet noch ausgeschlossen werden kann. Dieser Artikel regelt nur die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien und die Verteilung der Verantwortung zwischen ihnen.
9.3 Entfernung rechtswidriger Inhalte. Erfährt die Anbieterin von Inhalten, die rechtswidrig sein oder Rechte Dritter verletzen könnten, kann sie diese Inhalte ohne unnötigen Verzug entfernen oder den Zugang zu ihnen sperren oder den Betrieb der Website aussetzen, ohne Haftung gegenüber dem Kunden und ohne dass der Kunde Anspruch auf Entschädigung oder Preisminderung hat. Die Anbieterin informiert den Kunden über eine solche Massnahme ohne unnötigen Verzug und nennt den Grund.
9.4 Schadloshaltung. Der Kunde verpflichtet sich, die Anbieterin für alle Bussen, Sanktionen, Schäden, Zahlungen und Kosten einschliesslich Anwaltskosten vollständig schadlos zu halten, die der Anbieterin infolge der Inhalte der Website, der vom Kunden gelieferten Unterlagen oder der Tätigkeit des Kunden entstehen.
Artikel X. Sicherheit und Eingriffe Dritter
10.1 Der Kunde schützt die ihm zugeteilten Zugangsdaten und gibt sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Anbieterin nicht an Dritte weiter.
10.2 Der Kunde ist für Eingriffe in die Arbeit verantwortlich, die er selbst oder ein in seinem Auftrag handelnder Dritter vornimmt. Die Beseitigung der Folgen solcher Eingriffe wird zum Stundensatz verrechnet.
10.3 Cyberangriffe. Die Anbieterin haftet nicht für Schäden, die durch einen unberechtigten Eingriff eines Dritten in die Arbeit oder in die Systeme entstehen, auf denen sie läuft, insbesondere durch einen Cyberangriff, ein Eindringen, schädlichen Code oder den Missbrauch der Zugangsdaten des Kunden. In einem solchen Fall stellt die Anbieterin die Arbeit aus der letzten verfügbaren Sicherung wieder her; Arbeiten über die Wiederherstellung hinaus werden zum Stundensatz verrechnet.
10.4 Ziffer 10.3 gilt nicht, wenn der Schaden aus einer Verletzung der Pflichten der Anbieterin entstanden ist, insbesondere wenn die Anbieterin die vereinbarten Sicherungen oder Updates nicht durchgeführt hat oder wenn der Eingriff des Dritten durch ein eigenes Handeln oder Unterlassen der Anbieterin ermöglicht wurde. In diesem Fall haftet die Anbieterin nach dem Gesetz und nach Artikel XII.
Artikel XI. Haftung für Mängel und Gewährleistung
11.1 Die Anbieterin ist dafür verantwortlich, dass die Arbeit zum Zeitpunkt der Übergabe die im Vertrag vereinbarten Eigenschaften hat.
11.2 Der Kunde meldet Mängel nach ihrer Entdeckung ohne unnötigen Verzug schriftlich und mit einer konkreten Beschreibung des Mangels, einschliesslich der Schritte, die ihn auslösen.
11.3 Keine Mängel sind:
- ein Wunsch, der über den vereinbarten Umfang der Arbeit hinausgeht;
- eine Abweichung der Arbeit von den Erwartungen des Kunden, wenn die Arbeit dem genehmigten Design und dem Abnahmeprotokoll entspricht;
- eine Störung, die durch einen Eingriff des Kunden oder eines Dritten verursacht wurde;
- eine Störung, die durch vom Kunden gelieferte Inhalte oder Unterlagen verursacht wurde;
- eine Störung, die durch Handlungen oder Ausfälle Dritter verursacht wurde, insbesondere des Serveranbieters, der Domain-Registrierungsstelle oder der Anbieter von Plugins und Diensten Dritter;
- ein Ausfall infolge höherer Gewalt;
- eine Störung infolge einer Änderung in einer Umgebung Dritter, die nach der Übergabe eingetreten ist.
11.4 Die Anbieterin behebt einen Mangel innert einer seiner Art und Schwere angemessenen Frist.
Artikel XII. Umfang der Verpflichtung und Haftungsbegrenzung
12.1 Wozu sich die Anbieterin verpflichtet. Die Anbieterin verpflichtet sich, die Arbeit mit fachlicher Sorgfalt, im vereinbarten Umfang und innert der vereinbarten Fristen zu liefern.
12.2 Wofür die Anbieterin ausdrücklich nicht einsteht. Die Anbieterin sichert nicht zu und ist nicht verantwortlich für:
- das Erreichen bestimmter geschäftlicher, Marketing- oder wirtschaftlicher Ergebnisse, insbesondere Besucherzahlen, Positionen in Suchmaschinen, Conversions, Bestellungen oder Umsatz;
- die ununterbrochene Verfügbarkeit der Arbeit;
- die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Änderungen der Bedingungen oder Entscheidungen Dritter, insbesondere der Serveranbieter, Domain-Registrierungsstellen, Werbeplattformen und Plugin-Anbieter;
- die Folgen von Änderungen der Rechtsvorschriften, technischer Standards oder von Umgebungen Dritter, die nach der Übergabe der Arbeit eintreten.
12.3 Vorhersehbarkeit des Schadens (§ 379 des Handelsgesetzbuchs). Unter Berücksichtigung der Art der Arbeit, ihres Preises, ihres Umfangs und der damit verbundenen Risiken erklären die Parteien gemeinsam, dass sie bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Pflichtverletzung der Anbieterin einen Schaden bis zur Höhe des im Vertrag vereinbarten Gesamtpreises vorhergesehen haben, bei monatlich bezahlten Arbeiten bis zur Summe der Monatsgebühren für zwölf Monate. Einen diesen Betrag übersteigenden Schaden haben die Parteien bei Vertragsabschluss nicht vorhergesehen und konnten ihn angesichts der damals bekannten Umstände nicht vorhersehen.
12.4 Indirekte und Folgeschäden. Die Parteien erklären ebenso gemeinsam, dass sie bei Vertragsabschluss entgangenen Gewinn, den Verlust einer Geschäftsgelegenheit, Reputationsverlust, Verlust oder Beschädigung von Daten oder andere indirekte und Folgeschäden nicht als mögliche Folge einer Pflichtverletzung vorhergesehen haben.
12.5 Verhältnis zu § 386 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs. Die Ziffern 12.3 und 12.4 sind weder ein Verzicht auf den Anspruch auf Schadenersatz noch ein Verzicht auf einen Anspruch vor einer Pflichtverletzung im Sinne von § 386 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs. Sie sind ausschliesslich eine Vereinbarung der Parteien über den Umfang des vorhersehbaren Schadens nach § 379 des Handelsgesetzbuchs, die das Gesetz den Parteien erlaubt.
12.6 Ausnahmen. Die Ziffern 12.2 bis 12.4 gelten nicht:
- für vorsätzlich verursachte Schäden;
- für grobfahrlässig verursachte Schäden;
- für Schäden an Leben und Gesundheit;
- für Fälle, in denen das Gesetz eine Begrenzung des Schadenersatzes nicht zulässt.
12.7 Teilnichtigkeit. Erweist sich eine Bestimmung dieses Artikels als ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags und dieser AGB nicht; soweit betroffen, richtet sich die Haftung der Anbieterin dann nach dem Gesetz.
Artikel XIII. Vertraulichkeit und Abwerbeverbot
13.1 Die Parteien verpflichten sich, alle Tatsachen vertraulich zu behandeln, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erfahren und die ein Geschäftsgeheimnis nach § 17 des Handelsgesetzbuchs oder vertrauliche Informationen darstellen.
13.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nach Vertragsende während 3 Jahren weiter.
13.3 Abwerbeverbot. Während der Vertragsdauer und während 12 Monaten nach deren Ende wird der Kunde Mitarbeitende oder Partner der Anbieterin weder direkt noch indirekt mit einem Angebot zur Zusammenarbeit oder Anstellung ausserhalb der Anbieterin ansprechen.
13.4 Für jede einzelne Verletzung der Pflichten nach den Ziffern 13.1 bis 13.3 hat die andere Partei Anspruch auf eine Vertragsstrafe von 1000 €. Der Anspruch auf Ersatz eines die Vertragsstrafe übersteigenden Schadens bleibt unberührt.
Artikel XIV. Referenzen und Urhebervermerk
14.1 Der Kunde räumt der Anbieterin das Recht ein, ihn als Referenz zu nennen, insbesondere durch Verwendung seiner Firma, seines Logos und von Vorschauen der gelieferten Arbeit im eigenen Portfolio der Anbieterin, auf ihrer Website und in ihren Werbematerialien einschliesslich sozialer Medien.
14.2 Der Kunde kann dieses Recht jederzeit schriftlich widerrufen; der Widerruf wird innert 30 Tagen nach seiner Zustellung wirksam.
14.2.1 Dauer nach Vertragsende. Das Recht nach Ziffer 14.1 besteht nach Vertragsende für die während der Vertragsdauer gelieferte Arbeit fort. Der Kunde kann es auch nach Vertragsende unter den Bedingungen von Ziffer 14.2 widerrufen.
14.3 Der Kunde ist mit dem Textvermerk «Web: VERLYON» mit einem Link auf die Website der Anbieterin in der Fusszeile der gelieferten Website einverstanden. Der Vermerk kann im Einvernehmen der Parteien entfernt werden.
Artikel XV. Schutz von Personendaten
15.1 Bearbeitet die Anbieterin bei der Erfüllung des Vertrags Personendaten im Auftrag des Kunden, handelt die Anbieterin als Auftragsbearbeiterin und der Kunde als Verantwortlicher im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO).
15.2 Die Bedingungen der Bearbeitung regelt das Dokument «Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO» in der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, das einen Anhang des Vertrags und einen festen Bestandteil dieser AGB bildet. Die Anbieterin übergibt es dem Kunden zusammen mit diesen AGB.
15.3 Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der Bearbeitung von Personendaten, für die Information der betroffenen Personen und für das Bestehen einer Rechtsgrundlage für die Bearbeitung verantwortlich.
Artikel XVI. Höhere Gewalt
16.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung einer Pflicht aufgrund von Umständen, die die Haftung nach § 374 des Handelsgesetzbuchs ausschliessen.
16.2 Zu solchen Umständen gehören insbesondere Naturkatastrophen, Krieg oder terroristische Konflikte, Epidemien, grossflächige Ausfälle der Stromversorgung oder der elektronischen Kommunikation, Entscheide von Behörden und grossangelegte Cyberangriffe auf die Infrastruktur Dritter.
16.3 Die von einem solchen Umstand betroffene Partei informiert die andere Partei ohne unnötigen Verzug.
Artikel XVII. Dauer und Beendigung
17.1 Art und Gründe der Beendigung des Vertrags werden im Vertrag je nach Art der erbrachten Arbeit festgelegt.
17.2 Fortgeltung von Bestimmungen. Die Parteien vereinbaren, dass die Bestimmungen des Vertrags und dieser AGB über den Preis und seine Fälligkeit, den Verlust der Ratenzahlung, Vertragsstrafen, Vertraulichkeit, das Abwerbeverbot, die Verantwortung für Inhalte und die Schadloshaltung, das Urheberrecht und die Lizenzen sowie die Streitbeilegung auch nach Vertragsende fortgelten sollen, einschliesslich einer Beendigung durch Rücktritt.
17.3 Keine Rückgewähr von Leistungen. Abweichend von § 351 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs vereinbaren die Parteien, dass bis zum Wirksamwerden des Rücktritts erbrachte Leistungen nicht zurückgewährt werden, wenn der Rücktritt vom Kunden verursacht wurde. In diesem Fall gelten die geleisteten Zahlungen als Vergütung für die bis zum Vertragsende erbrachten Leistungen.
17.3.1 Ziffer 17.3 gilt nicht, wenn der Vertrag aus einem Grund auf Seiten der Anbieterin endete, insbesondere durch Kündigung der Anbieterin ohne Pflichtverletzung des Kunden oder durch Rücktritt des Kunden wegen einer wesentlichen Pflichtverletzung der Anbieterin. In diesem Fall richtet sich die Abrechnung nach dem Vertrag; regelt der Vertrag sie nicht, hat die Anbieterin Anspruch auf Vergütung der tatsächlich erbrachten Leistungen, und ein Überschuss der geleisteten Zahlungen wird dem Kunden innert 15 Tagen zurückerstattet.
17.3.2 Enthält der Vertrag eigene Abrechnungsregeln für die Beendigung, gehen diese den Ziffern 17.3 und 17.3.1 vor.
17.4 Der Rücktritt vom Vertrag berührt weder den Anspruch der Anbieterin auf Zahlung fälliger und vorzeitig fällig gestellter Forderungen noch den Anspruch auf Schadenersatz.
Artikel XVIII. Schlussbestimmungen
18.1 Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre gemäss § 397 des Handelsgesetzbuchs.
18.2 Abtretung. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Anbieterin nicht auf einen Dritten übertragen.
18.3 Salvatorische Klausel. Wird eine Bestimmung des Vertrags oder dieser AGB ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien ersetzen eine solche Bestimmung durch eine, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.
18.4 Gesamte Vereinbarung. Der Vertrag bildet zusammen mit diesen AGB und den Anhängen die gesamte Vereinbarung der Parteien und ersetzt alle früheren mündlichen und schriftlichen Absprachen.
18.5 Änderungen. Der Vertrag kann nur durch schriftliche Nachträge geändert werden; die Form nach Artikel III gilt sinngemäss.
18.5.1 Was per E-Mail vereinbart werden kann. Ohne schriftlichen Nachtrag kann per E-Mail vereinbart werden: die Planung von Arbeiten ausserhalb des vereinbarten Umfangs und deren Genehmigung nach Ziffer 5.4; die Genehmigung konkreter Änderungen an der Arbeit; die Änderung des Betreuungsumfangs innerhalb des Vertrags; der Wechsel der Kontaktperson. Solche Absprachen ändern weder den Preis noch die Laufzeit noch einen anderen Inhalt des Vertrags.
18.5.2 Was nicht per E-Mail vereinbart werden kann. Eine Änderung von Preis, Laufzeit, Vertragsgegenstand oder gewählter Variante; diese erfordert einen schriftlichen Nachtrag. Kündigung, Rücktritt und die Erklärung der vorzeitigen Fälligkeit werden nach Ziffer 3.4 zugestellt.
18.6 Diese AGB treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
VERLYON s. r. o., Allgemeine Geschäftsbedingungen, Version 1.6, gültig ab 1. Oktober 2026